Warum ich meine digitale Infrastruktur nach Europa geholt habe
Acht Jahre AWS, dann der Umzug zu Scaleway: was mich bewogen hat, was es gekostet hat und was bewusst in den USA geblieben ist.
Seit April 2018 hatte ich ein privates Konto bei Amazon Web Services. Es war meine Spielwiese zum Lernen und Ausprobieren und gleichzeitig das Zuhause meiner privaten Projekte: Website und WordPress, E-Mail, Schlüsselverwaltung, Mailversand, DNS, Hosting mit Amplify und Speicher in S3, unter anderem für die Sicherung meines NAS zu Hause. Heute läuft fast all das bei europäischen Anbietern, das meiste auf Servern in Paris. Die Ausnahme ist meine E-Mail, dazu weiter unten mehr.
AWS kenne ich nicht nur als Kunde. Als Geschäftsführer der Digitalagentur Blackbit war ich bei AWS von Anfang an dabei, angefangen mit dem Speicherdienst S3, später als AWS Consulting Partner. Ich bin also nicht umgezogen, weil ich AWS schlecht fände. Ich bin umgezogen, weil sich die Frage verändert hat, wem man seine Infrastruktur anvertraut.
Dieser Text ist der Auftakt einer Reihe über digitale Souveränität für kleine Unternehmen und Selbstständige. Er beginnt bei mir, weil ich dort die Geschichte aus erster Hand kenne.
Was mich bewogen hat
Der Anstoß kam aus dem Unternehmen, nicht aus dem Privaten. Noch als Geschäftsführer von Blackbit haben wir eine Initiative für digitale Souveränität und Resilienz gestartet. Der Grund war die politische Wende in den USA: die enge Nähe großer Tech-Konzerne zur Regierung Trump, eine sprunghafte und eigennützige Politik, die Haltung Washingtons zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und der wachsende politische Einfluss dieser Konzerne. Uns wurde klar, dass wir die Grundlage unseres Geschäfts nicht in die Hände von Unternehmen legen wollen, deren Verhalten wir immer weniger einschätzen können.
Wir haben deshalb unsere IT zu einem europäischen Anbieter umgezogen. Unser CTO hat dafür Kosten, Nutzen und die Vereinbarkeit mit den bisher genutzten AWS-Diensten umfassend verglichen. Die Wahl fiel auf Scaleway.
Als ich die Geschäftsführung abgegeben und mich als Berater selbstständig gemacht habe, war die Sache für mich entschieden. Ich berate heute zu digitalem Marketing mit KI, souverän und resilient, für Unternehmen und Kreative, die ihre Sichtbarkeit nicht von einer Plattform abhängig machen wollen. Da wäre es seltsam gewesen, meinen eigenen Stack weiter in den USA zu betreiben.
Hinter der Entscheidung stehen drei Überlegungen.
Der Rechtsraum. Ein US-Anbieter unterliegt US-Recht, auch wenn sein Rechenzentrum in Frankfurt steht. Der CLOUD Act von 2018 erlaubt amerikanischen Behörden, von US-Unternehmen die Herausgabe von Daten zu verlangen, unabhängig vom Speicherort. Der Europäische Gerichtshof hat die Grundlage für Datentransfers in die USA bereits zweimal gekippt, zuletzt 2020 mit dem Urteil „Schrems II". Seit 2023 gilt ein neues Abkommen, das Data Privacy Framework. Im September 2025 hat das Gericht der EU eine erste Klage dagegen abgewiesen. Die Berufung beim Europäischen Gerichtshof läuft, ein Urteil wird nicht vor 2027 erwartet. Die norwegische Datenschutzbehörde rät Unternehmen schon jetzt, einen Plan für den Ausstieg bereitzuhalten, weil es bei einem Aus keine Übergangsfrist geben könnte. Für mich heißt das: Die Rechtslage ist derzeit in Ordnung, aber sie hängt an einem Abkommen, das ich nicht beeinflussen kann, und an einer Regierung, deren Kurs ich nicht vorhersagen kann. Bei einem europäischen Anbieter stellt sich diese Frage nicht.
Die Rechnung. Bei den großen Cloud-Anbietern kostet es Geld, die eigenen Daten wieder herauszuholen. Solange man wenig gespeichert hat, fällt das nicht auf. Je mehr es wird, desto teurer wird der Abschied, und genau so ist das Preismodell gedacht. Wer umziehen will, sollte es tun, solange es noch günstig ist.
Die Glaubwürdigkeit. Ich berate Unternehmen dazu, von welchen Diensten sie abhängen und was passiert, wenn einer ausfällt oder ein Konto gesperrt wird. Diese Beratung ist mehr wert, wenn ich die Fallstricke aus eigenem Betrieb kenne und nicht aus Anbieterbroschüren.
Was jetzt wo liegt
Der Aufbau ist schlicht und besteht aus Bausteinen, die sich einzeln austauschen lassen.
- Dateien, Kalender, Aufgaben: Nextcloud auf einer kleinen Instanz bei Scaleway in Paris. Betriebssystem und Datenbank liegen auf einem schnellen Laufwerk direkt am Server, die eigentlichen Dateien in einem günstigeren Objektspeicher in derselben Region. Der Datenverkehr zwischen beiden bleibt so innerhalb der Region und kostet nichts.
- Blog und Newsletter: Ghost auf einem eigenen Server bei Scaleway, der Versand läuft über Mailgun in der EU-Region.
- Social-Media-Planung und Statistik: Postiz und Umami, beide selbst betrieben.
- Sicherung des NAS zu Hause: in einem Objektspeicher bei Scaleway statt in S3.
- Domains und DNS: Die meisten Domains sind schon bei Scaleway, die letzten ziehen gerade um.
- Backups: Blog und Newsletter, Social-Media-Planung und Statistik werden jede Nacht mit restic verschlüsselt in einen Objektspeicher gesichert, mit einem eigenen Schlüssel, der nur für diese Sicherung da ist. Das Zurückspielen habe ich für jeden Dienst getestet. Der Speicher liegt noch in derselben Region wie die Server, verteilt auf drei Rechenzentren in Paris. Als Nächstes kommt die Nextcloud in dieses Sicherungskonzept, danach eine zweite Kopie in einer anderen Region.
Scaleway ist dabei eine Wahl, keine Empfehlung für alle. Dieselbe Architektur läuft bei Hetzner, OVHcloud, IONOS oder STACKIT. Wichtig war mir, dass ich den Anbieter wechseln kann, ohne von vorn anzufangen.
Was es gekostet hat
Geld. Eine ehrliche Vorher-nachher-Rechnung kann ich für mein privates Konto nicht aufmachen. Bei AWS lief ein kleines Spielfeld, bei Scaleway läuft heute der komplette Betrieb eines Selbstständigen, mit ganz anderen Anforderungen und deutlich mehr Last. Was ich sagen kann: Ich bekomme heute mehr für das gleiche Geld. Ein Posten ließ sich nach dem Umzug noch drücken. Die Nextcloud-Instanz war anfangs größer, als ich sie brauchte. Nachdem ich den tatsächlichen Verbrauch geprüft hatte, habe ich sie im Oktober auf eine kleinere Instanz umgestellt.
Bei Blackbit war der Kostenvorteil erheblich. Auch dort lässt sich vorher und nachher nicht eins zu eins vergleichen, weil wir den Umzug genutzt haben, um die Architektur zu ändern. Und genau darin liegt die eigentliche Lehre: Die Ersparnis kommt aus drei Quellen. Erstens aus einer besseren Architektur. Zweitens aus dem Aufräumen von Altlasten, denn bei jedem Umzug zeigt sich, wie viele Ressourcen bezahlt werden, die kaum jemand nutzt. Drittens erst aus den niedrigeren Preisen des neuen Anbieters.
Zeit. Wie viele Stunden es waren, weiß ich nicht. Ich bin Stück für Stück umgezogen und habe keine Zeit mitgeschrieben. Sicher ist: Es war deutlich einfacher und weniger Arbeit, als ich erwartet hatte. Die Sorge, mit einem Umzug ein Fass ohne Boden aufzumachen, ist unbegründet.
Verantwortung. Das ist der Preis, über den am wenigsten gesprochen wird. Updates, Zertifikate, Backups und die Frage, ob sich ein Backup auch zurückspielen lässt, liegen jetzt bei mir. Vorher hat sich niemand darum gekümmert, und ich habe es nicht gemerkt.
Was mich überrascht hat
Drei Dinge hätte ich gern vorher gewusst.
- Verschlüsselung ist nicht automatisch an. Der Objektspeicher bei Scaleway speichert im Auslieferungszustand unverschlüsselt. Man muss die Verschlüsselung einschalten, und zwar vor dem ersten Upload, denn sie gilt nur für Dateien, die danach kommen.
- Versionierung ist kein Backup. Dass der Speicher alte Dateiversionen aufhebt, schützt vor versehentlichem Löschen. Wer aber an die Zugangsdaten kommt, kann auch die Versionen löschen. Ein echtes Backup braucht deshalb eine zweite Kopie an einem anderen Ort, mit getrennten Schlüsseln.
- Ausgehende Mail-Ports sind gesperrt. Viele Cloud-Anbieter blockieren sie standardmäßig, um Spam zu verhindern. Darüber bin ich beim Einrichten des Newsletters gestolpert. Wer einen Newsletter verschicken will, braucht einen Versanddienst oder eine Freischaltung.
Dazu kam ein klassischer Fehler: Die Nextcloud-Instanz war zu groß bemessen. Neue Plattform, neue Erfahrungen, falsches Sizing. Nichts davon war schlimm, und alles ließ sich korrigieren. Aber es zeigt, dass man nach dem Umzug noch einmal hinschauen sollte.
Was nicht umgezogen ist
Souverän heißt nicht vollständig. Einiges liegt weiter bei US-Anbietern: meine E-Mail bei Apple – auch die Adresse hello@stefanoviani.art ist dort nur ein Alias –, meine Apple-Geräte samt iCloud, Instagram und Facebook, der Newsletter für meine Fotografie bei Mailchimp, eine Domain bei GoDaddy und die KI-Werkzeuge, mit denen ich arbeite. Manchmal gibt es technische Abhängigkeiten, manchmal fehlt schlicht ein vergleichbarer europäischer oder quelloffener Dienst. Und bei Instagram und Facebook sind nun einmal die Menschen, die ich erreichen will. Daran ändert mein Serverstandort nichts.
Der Unterschied ist, dass ich diese Abhängigkeiten jetzt kenne und bewusst entschieden habe, welche ich in Kauf nehme. Dafür braucht es eine Liste aller IT-Lasten, sortiert nach Kosten und Nutzen eines Umzugs. Manches zieht sofort um, manches später, manches gar nicht.
Würde ich es wieder tun?
Ja, aber ich würde es niemandem als reines Sparprogramm verkaufen. Gespart wird vor allem dort, wo man den Umzug zum Aufräumen nutzt. Der eigentliche Gewinn liegt woanders: Ich weiß, wo meine Daten liegen, wer darauf zugreifen kann und was ich tun müsste, wenn ein Anbieter morgen die Preise verdoppelt oder den Dienst einstellt.
Für Unternehmen ist dieser Überblick heute keine Kür mehr, sondern geschäftskritisch: die eigene IT kennen, Risiken bewerten, Sicherungen planen und die politische, technische und wirtschaftliche Lage im Blick behalten. Der Stack ist danach nicht fertig, er wird laufend angepasst.
Der erste Schritt ist deshalb kein Umzug, sondern eine Bestandsaufnahme: Welche Dienste nutzen wir überhaupt, und wo sitzen ihre Anbieter? Darum geht es im nächsten Teil dieser Reihe am 10. November, der Abhängigkeitslandkarte.
Nächste Woche in Serie B: Was digitale Resilienz bedeutet – und was nicht.
Quellen zum Rechtsraum: Gericht der EU, Urteil T-553/23 vom 3. September 2025 (Latombe gegen Kommission); Berufung beim EuGH seit Oktober 2025 anhängig; Hinweis der norwegischen Datenschutzbehörde Datatilsynet vom 26. Februar 2026.